Neue Prüfungsordnung für den Studiengang „M.A. Organizational Management“
Die Prüfungsordnung für den Weiterbildungsstudiengang „Master of Arts Organizational Management“ am Institut für Arbeitswissenschaft der Ruhr-Universität Bochum (Link: https://www.iaw.ruhr-uni-bochum.de/wp-content/uploads/AB-1590.pdf) trat am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen (NR. 1590 | 14.07.2023) der Ruhr-Universität Bochum in Kraft.
Diese Prüfungsordnung findet auf alle Studierenden Anwendung, die ab dem Wintersemester 2023/24 zum Studium im Masterstudiengang „Master of Arts Organizational Management“ zugelassen werden.
Für Studierende, die sich vor dem Wintersemester 2023/24 in den Weiterbildungsstudiengang „Master of Arts Organizational Management“ eingeschrieben haben, findet auf Antrag diese Prüfungsordnung Anwendung. Der Antrag auf Anwendung ist unwiderruflich.
Zum Ende des Sommersemesters 2028 kann letztmalig eine Masterprüfung nach der Prüfungsordnung für den Weiterbildungsstudiengang „Master of Arts Organizational Management“ vom 22.08.2019 (Amtliche Bekanntmachungen der Ruhr-Universität Bochum Nr. 994) abgelegt werden.
Ab Wintersemester 2028/29 können Prüfungsleistungen nur noch nach der vorliegenden Prüfungsordnung abgelegt werden. Auf Antrag des/der Studierenden, die nach der Prüfungsordnung vom 22.08.2019 studieren, kann diese Prüfungsordnung angewendet werden. Der Antrag auf Anwendung ist unwiderruflich.
Alle wichtigen Dokumente finden Sie unter: https://www.iaw.ruhr-uni-bochum.de/studierende/dokumente/