Regelungen zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie gestellten Herausforderungen an die Durchführung von Lehre und Prüfungen an der Ruhr-Universität Bochum
Liebe IAW-Studierende,
infolge der Corona-Schutzverordnung hat die RUB eine neue Hochschulverordnung zur Regelung der Präsenzlehre erlassen (s. Anlage). Danach geht die RUB vorübergehend in eine präsenzreduzierte Phase. Lehrende sollen sicherstellen, dass dennoch mindestens 25% der Lehre in Präsenz erbracht werden. Ab Januar soll der Präsenzanteil wieder steigen, so eine ergänzende Ausführungsbestimmung.
Rückwirkend wurde zudem eine Freiversuchsregelung eingeführt, die für das WS 2021/22 gilt. D.h. eine in diesem Semester nicht bestandene Prüfung wird nicht als Prüfungsversuch gezählt. Dies ist insbesondere für die Pflichtfächer von Relevanz, für die eine begrenzte Zahl von Prüfungsversuchen besteht.
Alle Entscheidungen werden sorgfältig abgewogen und im Sinne der Studierenden mit Blick auf ein möglichst erfüllendes Universitätsstudium getroffen. Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für das Vertrauen, das Sie uns in diesem Jahr entgegen gebracht haben. Über Ihr Engagement haben wir uns sehr gefreut.
Schon jetzt unsere besten Wünsche für ruhige und erholsame Feiertage, damit wir mit Zuversicht ins neue Jahr starten können.
Uta Wilkens (Geschäftsführende Leiterin des IAW)
Franz Hansen (Assistenz der Geschäftsführung)